|
|
|
Unsere Pfadiheime dienen vorzugsweise Jugendgruppen. Politische und tendenziöse Tätigkeiten sind nicht erwünscht. Besteht Grund zu entsprechender Annahme, kann der Mieter des Heimes verwiesen werden. Jede Untermiete oder anderweitige Überlassung des Heimes an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Veranstaltungen von der Miete ausgeschlossen, zu welchen öffentlich Werbung betrieben wird oder Feiern und Musikpartys, zu welchen Eintritt verlangt wird. Telefonische Auskünfte und Reservationen erteilt gerne:
Die Mietpreise betragen:
Die Heimverwaltung stellt nach erfolgter Heimabnahme Rechnung für Mietzins und Nebenkosten. Sie ist innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung auf das Bankkonto 15393-40 der Credit Suisse, St. Gallen zu überweisen. Gruppen aus dem Ausland haben Mietzins und Nebenkosten vor Abreise in bar zu bezahlen. Der Mietvertrag ist nur gültig, wenn der Mieter innert 5 Tagen nach beidseitiger Vertragsunterzeichnung eine Kaution von sFr. 50.00 auf das Bankkonto 15393-40 der Credit Suisse, St. Gallen zu überweisen. Sie wird dem Mietpreis angerechnet. Bei schriftlicher Kündigung des Mietvertrages bis zu 2 Monate vor Lagerbeginn bzw. 3 Wochen vor Weekendbeginn wird die Kaution zurückerstattet und erwachsen dem Mieter keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen verfällt die Kaution an den Vermieter. Kann das Heim nicht weiter vermietet werden, hat er zudem für einen Viertel des ausfallenden Mietzinses aufzukommen.
Die Verrechnung des Stroms erfolgt anhand einer Pauschale.
Die Verrechnung der Gesprächstaxen erfolgen gemäss Gebührenmelder im Leiterzimmer zzgl. einer einmaligen Grundtaxe.
Die Verrechnung des Kehrrichts erfolgt anhand einer Pauschale. | ||||||||||||||||||||||
|
|