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Fahrzeuge
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Die
Durchfahrt vor dem Haus muss freigehalten werden. Die Parkplätze entlang
der Strasse oberhalb des Pfadiheims gehören zum Haus.
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Nachtruhe
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Von 22 Uhr bis 7 Uhr ist die Nachtruhe
einzuhalten (Musik auf Zimmerlautstärke, Fenster geschlossen).
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Feuerstelle
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Es
darf nur auf der vorgesehenen Feuerstelle neben dem Pfadiheim Feuer
entfacht werden (vgl. Kroki). Vor Verlassen der Feuerstelle ist das Feuer
zu löschen.
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Schäden
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Jegliche
Sachbeschädigungen sind der Heimverwaltung umgehend mitzuteilen. In Fällen,
die den Beizug eines Handwerkers erfordern, ist vor dessen Beauftragung
Kontakt mit der Heimverwaltung aufzunehmen.
Schäden
am Haus, Mobiliar oder Umgebung (Fensterscheiben, Geschirr etc.) für
welche der Mieter verantwortlich ist, werden ihm in Rechnung gestellt.
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Garage
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Die Garage hinter dem Haus ist nicht
Bestandteil der Miete.
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Umgebung /
Brunnen
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Der
Umschwung - insbesondere der Platz vor dem Heim - sowie der Brunnen gehören
zum Pfadiheim und dürfen benutzt werden.
Abfälle
- insbesondere Zigarettenkippen - sind vor Heimabgabe einzusammeln. Es ist
zu bedenken, dass öffentliche Wanderwege am Pfadiheim vorbeiführen.
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Reinigung
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Die
Schlussreinigung des Pfadiheims hat durch den Mieter zu erfolgen.
Nachreinigungen durch die Heimverwaltung werden gemäss Aufwand mit Fr.
50.- pro Stunden dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Haftung /
Konventionalstrafe
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Die
Missachtung der Heimordnung kann die Wegweisung, eine Konventionalstrafe
sowie zusätzliche Schadenersatzansprüche des Vermieters zur Folge haben.
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