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Unsere Pfadiheime dienen vorzugsweise Jugendgruppen. Politische und tendenziöse Tätigkeiten sind nicht erwünscht. Besteht Grund zu entsprechender Annahme, kann der Mieter des Heimes verwiesen werden. Jede Untermiete oder anderweitige Überlassung des Heimes an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Veranstaltungen von der Miete ausgeschlossen, zu welchen öffentlich Werbung gemacht oder Eintritt verlangt wird. Telefonische Auskünfte und Reservationen erteilen gerne:
Die Mietpreise sind seit 1994 unverändert und betragen:
Die Heimverwaltung stellt nach erfolgter Heimabnahme Rechnung für Mietzins und Nebenkosten. Sie ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung auf das PC-Konto 90-19'965-0 zu überweisen. Gruppen aus dem Ausland haben Mietzins und Nebenkosten vor Abreise in bar zu bezahlen. Der Mietvertrag ist nur gültig, wenn der Mieter innert 5 Tagen nach beidseitiger Vertragsunterzeichnung eine Kaution von sFr. 50.00 auf das PC-Konto 90-19'965-0 zu überweisen. Sie wird dem Mietpreis angerechnet.Bei schriftlicher Kündigung des Mietvertrages bis zu 2 Monate vor Lagerbeginn bzw. 3 Wochen vor Weekendbeginn wird die Kaution zurückerstattet und erwachsen dem Mieter keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen verfällt die Kaution an den Vermieter. Kann das Heim nicht weiter vermietet werden, hat er zudem für einen Viertel des ausfallenden Mietzinses aufzukommen.
Die Verrechnung des Stroms erfolgt gemäss Zähler im Elektroschrank vor dem Leiterzimmer. Bei Mietantritt und bei Abgabe des Heims ist der entsprechende Zählerstand des Verbrauchs (Hoch- und Niedertarif) auf dem angeschlagenen Kontrollblatt im Elektroschrank und der «Checkliste für Fakturierung» einzutragen.
Die Verrechnung der Gesprächstaxen erfolgen gemäss Gebührenmelder im Leiterzimmer. Bei Mietantritt und bei Abgabe des Heims ist der entsprechende Zählerstand auf dem angeschlagenen Kontrollblatt im Leiterzimmer und der «Checkliste für Fakturierung» einzutragen.
Zum Heizen des Kachelofens sowie des Cheminées in der Scheune kann Gratis-Brennholz im nahe gelegenen Wald vom Mieter selbst gesammelt werden.Gegen Verrechnung kann auch Brennholz vom Heim bezogen werden. Zu diesem Zweck befindet sich ein Holzvorrat unter der Scheune (von aussen zugänglich). Die Verrechnung erfolgt nach Anzahl Heiztage und ist auf der «Checkliste für Fakturierung» entsprechend zu vermerken. | ||||||||||||||||||||||||||||
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