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Heimordnung


Mit dem Haus darf "beinahe alles" angestellt werden, sofern es bei Abgabe wieder im selben Zustand steht wie bei der Übernahme. Für einen angenehmen Aufenthalt und gute Erinnerungen gilt es dennoch einige Regeln für den Umgang mit dem Haus und der Nachbarschaft zu beachten.

Gegenseitige Rücksichtnahme, Anstand und Vernunft sind die Grundlagen für einen geordneten Betrieb. Haus, Umgebung und Mobiliar sind sorgfältig zu behandeln.


Fahrzeuge

Jeglicher Verkehr zwischen der Hauptstrasse und dem Pfadiheim ist zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu vermeiden (Nachtruhestörung).

Wenige Fahrzeuge können bei der Abwasser-Pumpstation (vgl. Kroki) abgestellt werden; neben dem Pfadiheim darf höchstens ein Auto für Notfälle abgestellt sein. Weitere Parkplätze befinden sich nach Absprache mit dem Restaurant Sonne oben an der Hauptstrasse in Speicherschwendi.

Schuhe /
nasse Kleider

Der Hausteil darf nur mit Hausschuhen betreten werden. Strassenschuhe und nasse Kleider gehören in die Garderobe.

Rauchverbot /
Kerzenlicht

Im ganzen Heim gilt striktes Rauchverbot (Holzhaus!). Kerzen, Petrollampen und dergleichen sind nur in der Scheune zugelassen.

Wände

Das Anbringen von Bildern, Postern etc. ist grundsätzlich erlaubt. Beim Entfernen sind aber auch die Befestigungsmittel (Reisnägel, Klebestreifen, Bostichklammern etc.)  vollständig zu beseitigen.

Das Beschriften von Wänden ist im ganzen Heim lediglich auf den dafür vorgesehenen speziellen Brettern mit schwarzem Rand gestattet. Ein Zuwiderhandeln führt zu einer Konventionalstrafe sowie einer Verrechnung der Beseitigung nach Aufwand.

Mobiliar

Die Benützer sind verpflichtet, das Mobiliar sorgfältig zu behandeln, gereinigt und vollständig zurückzugeben.

Gegenstände wie Matratzen, Stühle, Tische, Geschirr etc., welche in anderen Räume genutzt werden, müssen vor Heimabgabe wieder in den ursprünglichen Raum zurückgebracht werden.

Musikanlagen

Musikanlagen dürfen lediglich im Haus verwendet werden. Ab 22 Uhr sind sie auf Zimmerlautstärke einzustellen (Nachtruhestörung).

Aktivitäten
im Freien

Bei Aktivitäten im Freien - insbesondere nach 22 Uhr - ist auf die Nachbarschaft angemessen Rücksicht zu nehmen.

Feuerstellen

Es dürfen nur auf der vorgesehenen Feuerstelle vor dem Pfadiheim oder im zugehörigen Wald Feuer entfacht werden (vgl. Kroki).

Der Vorrat an Brennholz im Pfadiheim ist nicht für Lagerfeuer im Freien vorgesehen.

Küche

Der Kühlschrank ist bei der Heimabgabe in sauberem Zustand und geöffnet, gegen selbständiges Schliessen gesichert, zurückzulassen.

Nicht verderbliche Esswaren können in der Küche sauber abgepackt und beschriftet zurückgelassen werden.

WC und
Waschanlagen

Esswaren und andere feste Gegenstände gehören nicht ins WC. Kosten für die Reparatur der Abwasserpumpe werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Abfälle

Die Abfalleimer in den einzelnen Zimmern sind zu leeren. Volle Kehrrichtsäcke können mit ausreichenden Taxmarken versehen an der Achmühlestrasse deponieren werden (vgl. Kroki) oder sind vom Mieter mitzunehmen.

Rettungs-
und Lösch-
einrichtungen

Die Feuerlöscher, der Nasslöschposten beim Eingang sowie die beiden Rettungsseile im Dachstock sind keine Spielgeräte und dürfen ausschliesslich im Brandfall benutzt werden.

Schäden

Sachbeschädigungen sind der Heimverwaltung umgehend mitzuteilen. In Fällen, die den Beizug eines Handwerkers erfordern, ist vor dessen Beauftragung Kontakt mit der Heimverwaltung aufzunehmen.

Schäden am Haus, Umgebung oder Mobiliar (Fensterscheiben, Geschirr etc.) für welche der Mieter verantwortlich ist, werden ihm gemäss Aufwand in Rechnung gestellt.

Umgebung /
Brunnen

Der Umschwung - insbesondere der Platz vor dem Heim - sowie der Brunnen gehören zum Pfadiheim und dürfen benutzt werden.

Abfälle - insbesondere Zigarettenkippen - sind vor Heimabgabe einzusammeln. Es ist zu bedenken, dass ein öffentlicher Wanderweg am Pfadiheim vorbeiführt.

Reinigung

Die Schlussreinigung des Pfadiheims ist gemäss spezieller Checkliste durch den Mieter durchzuführen. Im Heim stehen Besen, Staubsauger und weiteres Putzmaterial zur Verfügung.

Anlässlich der Schlussreinigung ist auch an individuelle Markierungen auf der Zufahrtstrasse sowie an Aktivitäten im Freien zu denken.

Das Abnahmeprotokoll ist unterzeichnet der Heimverwaltung abzugeben: entweder persönlich anlässlich der Heimabgabe, deponiert im Briefkasten im Heim oder per Post.

Haftung /
Konventionalstrafe

Die Missachtung der Heimordnung kann die Wegweisung, eine Konventionalstrafe sowie zusätzliche Schadenersatzansprüche des Vermieters zur Folge haben.

Die Heimverwaltung und nachfolgende Mieter danken für die Einhaltung dieser Heimordnung.

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letzte Änderung: 27.08.2004 18:30